Eigener Hersteller
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2 Jahre Herstellergarantie
+30.000 Fahrplatten auf Lager

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen:

1. Für alle Bestellungen und Verkäufe gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen können nur schriftlich erfolgen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und nur verbindlich, wenn sie von unserer Firma schriftlich angenommen werden.

3. Die Annahme von Bestellungen ist erst endgültig, wenn sie von unseren Lieferanten angenommen und ausgeliefert werden.

4.Streik, Aussperrung, Verzögerung der Produktion oder des Transports usw. Geben uns in diesem Fall nicht frei, die Bestellung oder deren Überschuss nicht zu stornieren.

5. Unsere Lieferzeiten sind rein annähernd angegeben, so dass ein Verzug nicht zu einer Kompensation oder Stornierung der Bestellung führen kann.

6. Die Ware gilt zum Zeitpunkt der Lieferung als angenommen. Der Kunde erhält die Ware auf dem LKW und ist für den Zugang zu seinem Betriebsgelände verantwortlich.

7.Wir behalten uns das Recht vor, das Material erst nach Zahlungseingang zu liefern.

8.Der Kunde akzeptiert, die technischen Details, Möglichkeiten und Einschränkungen der Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, zu kennen.

9.Im Falle eines Material- oder Herstellungsfehlers beschränkt sich unsere Haftung nach unserer Wahl auf die Reparatur oder den Ersatz des defekten Materials, so dass wir aus diesem Grund nicht für direkten oder indirekten Verlust oder Schaden von Personen haftbar gemacht werden können. oder beschädigte Ware.

10.Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, auch wenn sie frei Haus verkauft wurde.

11.Jede Reklamation wird nur akzeptiert, wenn wir innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich benachrichtigt wurden.

12.Unsere Rechnungen sind in bar ohne Abzug an unserem Geschäftssitz zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

13.Bei Nichtzahlung der Rechnung werden ab Rechnungsdatum gesetzlich und ohne Inverzugsetzung 2,50% Zinsen pro Monat geschuldet. Aufgrund der Nichtzahlung am Fälligkeitstag werden alle fälligen Beträge sofort fällig und zahlbar, auch wenn eine unkomplizierte Zahlung zulässig war. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, einen Wechsel gegen den Schuldner zu ziehen, ohne dass dies zu einer Erneuerung oder Abweichung von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen führt. Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, den Restbetrag einer Bestellung als storniert zu betrachten.

14.Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung einer Forderung am Fälligkeitstag wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15% des Kapitalbetrags mit einem Mindestbetrag von 500 € pro Rechnung fällig.

15.Das gelieferte Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser ausschließliches Eigentum. Der Kunde wird die Ware weder ganz noch teilweise übertragen oder zur vollständigen Bezahlung des Preises in Rechnung stellen. Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, unsere Waren zurückzuholen.

16. Der Verkauf erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Ware dem Käufer bekannt sind. Eine Garantie hierfür besteht nicht.

17. Beim Verkauf von Drucksachen und Dokumenten für kommerzielle Zwecke bleiben Konzept, Idee, elektronisches Bildmaterial, Ausführung und Druck von Filmen jederzeit Eigentum der Indupack bvba. Die Bearbeitung vorhandener Materialien wird gemäß SOFAM-STANDARDS mit Nachahmungsrechten geahndet. Der Benutzer dieser Materialien muss jederzeit die schriftliche Genehmigung von Indupack bvba vorweisen können. Ohne schriftliche Genehmigung haben wir jederzeit das Recht, diese Werke unter uns zu vernichten.

18. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich belgischem Recht. Für die Entscheidung der Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Hasselt zuständig.

19. Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Vorrang bei sonstigen oder entgegenstehenden Angaben in den Unterlagen des Kunden.

20.Nur die Merkmale und Beschreibungen der Waren, die in unseren Angeboten angegeben sind, können als gültig angesehen werden. Alle anderen Angaben im Katalog, Mustern, Fotos, Skizzen, Plänen und sonstigen Unterlagen dienen nur der einfachen Information. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen an den angebotenen Produkten vorzunehmen und haften daher zu keinem Zeitpunkt.

21.Unsere Preise richten sich nach den Selbstkostenpreisen zum Zeitpunkt unseres Angebotes. Sie können daher angepasst werden, wenn sich diese Faktoren während der Ausführung des Auftrags ändern.

22. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung über.

23. Restwertangaben zum Recycling sind nur Richtwerte, und werden zu den am Liefertag gültigen Rohstoffpreisen berechnet, die der Kunde kostenfrei an unsere Recyclingunternehmen liefert.

24. Es werden keine Werkzeuge, Geräte, Formen oder technischen Daten, auch nicht wenn diese in Rechnung gestellt wurden, an den Kunden übergeben, es befindet sich in unserem Unternehmen und wird dort gewartet.

25. Der Kundenschutz wird für einen Zeitraum von 60 Tagen schriftlich gewährt und bleibt nur gültig, wenn die Produkte ausschließlich und ausschließlich von Indupack bvba angeboten werden. Nach 60 Tagen haben wir das Recht, ohne schriftliche Genehmigung von Dritten direkt kommerzielle Aktivitäten durchzuführen.