Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für jeden Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen sowie für jedes Angebot, jede Offerte usw. von Induplates BV mit Sitz in der Simon Stevinstraat 11, 3920 Lommel, und mit der Unternehmensnummer 1038.093.505 (RJP Antwerpen, Abteilung Hasselt) (im Folgenden: „Induplates“) an ihre Kunden (im Folgenden: „Kunde“) an.
1.2 Mit der Erteilung eines Auftrags an Induplates akzeptiert der Kunde die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verzichtet auf die Geltung seiner eigenen allgemeinen (Kauf-)Geschäftsbedingungen. Die Parteien schließen die Anwendung von Artikel 5.23 Absätze 3 und 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus und vereinbaren, dass die darin enthaltene „Knock-out-Regel“ in ihrer Vertragsbeziehung keine Anwendung findet.
1.3 Induplates behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen, sofern dies dem Kunden vorab mitgeteilt und von diesem akzeptiert wird. Für bereits aufgegebene Bestellungen und Aufträge sowie die daraus resultierenden Verträge gelten stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Auftrags galten oder gültig waren.
2. Angebot – Bestellung – Vertrag – Stornierung
2.1 Die Angebote von Induplates sind unverbindlich und gelten für 30 Tage ab dem Datum des Angebots, sofern nicht anders angegeben. Als gültig gelten ausschließlich die Merkmale der Waren, die im Angebot ausdrücklich angegeben sind. Alle weiteren Angaben in Katalogen, Mustern, Fotos, Skizzen, Plänen und sonstigen (auch online verfügbaren) Unterlagen dienen lediglich der Information und Veranschaulichung. Induplates behält sich jederzeit das Recht vor, Änderungen an den angebotenen Produkten vorzunehmen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob die Waren für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind.
2.2 Bestellungen sind nur gültig und verbindlich, wenn sie Gegenstand einer schriftlichen Annahme sind. Bestellungen können nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei den Lieferanten von Induplates angenommen werden.
2.3 Die Bestellung wird auf der Grundlage der vom Kunden angegebenen Informationen ausgeführt. Induplates haftet nicht für Fehler in diesen Angaben.
2.4 Eine Bestellung ist unwiderruflich und für den Kunden verbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei einseitiger Stornierung einer Bestellung vor der Lieferung ist der Kunde verpflichtet, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15 % des Gesamtwerts der Bestellung zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Induplates, Ersatz für einen höheren Schaden zu verlangen.
3. Lieferung
3.1 Die Lieferfristen von Induplates sind stets unverbindlich. Eine Verzögerung bei der Lieferung oder Erfüllung berechtigt den Kunden nicht, eine Bestellung zu stornieren oder Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, diese Verzögerung überschreitet 60 Tage und wird nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer vorherigen Inverzugsetzung per Einschreiben behoben.
3.2 Bei Lieferungen an das Kundenunternehmen erfolgt die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, „ex works“ (INCOTERMS 2020). Die Waren werden am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle Kosten und Risiken, einschließlich Verladung, Transport und Entladung, vollständig zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren rechtzeitig in Empfang zu nehmen, und ist selbst für das Verladen und den Abtransport der Waren verantwortlich. Induplates ist bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung berechtigt, dem Kunden Lagerkosten in Rechnung zu stellen oder nach Inverzugsetzung den Vertrag gegen eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % des Wertes der bestellten Waren aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Induplates, einen höheren Schaden geltend zu machen.
4. Preis
4.1 Der Vertrag kommt zu den auf dem Bestellformular/Angebot angegebenen Preisen und gemäß der darin vorgesehenen Zahlungsweise zustande, vorbehaltlich einvernehmlich vereinbarter Abweichungen, die von Induplates bestätigt wurden. Der Preis kann von Induplates erhöht werden, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und/oder der Bestellung einerseits und dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistungen und/oder der Lieferung der Waren andererseits die Rohstoffe oder andere Faktoren, die den Preis beeinflussen können (u. a. Energiekosten, Kraftstoffkosten, Steuersätze usw.), einer Erhöhung unterliegen. In diesem Fall wird Induplates den Kunden rechtzeitig und im Voraus darüber informieren.
4.2 Die Preiserhöhung wird gemäß der folgenden Formel berechnet: p = P x ((a x s/S) + (b x i/I) + (c x t/T) + d)), wobei p = neuer Preis, P = vereinbarter Preis, a = 40 % (geschätzter Anteil von s/S am Preis), s/S = die Veränderung der gesamten Rohstoffkosten bei Induplates zwischen dem Datum, an dem der Preis vereinbart wurde, und dem Datum, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt, b = 30 % (geschätzter Anteil von i/I am Preis), i/I = Höhe der Erhöhung der gesamten Lohnkosten bei Induplates zwischen dem Datum der Preisvereinbarung und dem Datum, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt, C = 10 % (geschätzter Anteil von t/T am Preis), t/T = Höhe der Erhöhung der gesamten Energie- und Brennstoffkosten bei Induplates zwischen dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung und dem Zeitpunkt, zu dem die Preiserhöhung in Kraft tritt, d = 20 %).
4.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Kosten, sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen.
5. Rechnungsstellung – Zahlung
5.1 Die Lieferungen sind auf der Grundlage einer Pro-forma-Rechnung im Voraus zu bezahlen. Nach der Lieferung wird die Rechnung über das Peppol-Netzwerk übermittelt.
5.2 Die Umsatzsteuer wird gemäß den geltenden Umsatzsteuergesetzen verlagert. Der Kunde erklärt, dass er umsatzsteuerpflichtig ist und zur Abgabe regelmäßiger Umsatzsteuererklärungen verpflichtet ist. Sofern innerhalb einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Rechnung kein schriftlicher Widerspruch eingeht, gilt diese Eigenschaft als vom Kunden bestätigt. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Kunde die Voraussetzungen für die Anwendung der Steuerverlagerung nicht erfüllt, stellt er Induplates von allen daraus resultierenden Folgen frei, darunter unter anderem die geschuldete Mehrwertsteuer, Verzugszinsen und Verwaltungsstrafen.
5.3 Der Kunde bestätigt, dass er ab dem 1. Januar 2026 im Hinblick auf die Rechnungsstellung mit Induplates über alle erforderlichen und kompatiblen Softwareanwendungen, Systeme, Infrastruktur und organisatorischen Maßnahmen verfügt, einschließlich Betrugserkennungssystemen, die den Anforderungen von Art. 53, § 2bis Mehrwertsteuergesetzbuch sowie der geltenden Gesetzgebung zur elektronischen Rechnungsstellung über das Peppol-Netzwerk (das „Peppol-Netzwerk“) entsprechen. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für den Empfang, den Versand und die Ausstellung strukturierter elektronischer Rechnungen. Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung über das Peppol-Netzwerk lässt die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
5.4 Der Kunde bleibt stets vollumfänglich verantwortlich für die Überprüfung und Authentifizierung der Rechnungsdaten sowie für die sorgfältige Nutzung des Peppol-Netzwerks. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Betrug, Manipulation oder unbefugte Nutzung des Peppol-Netzwerks zu verhindern. Jeder Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen zur elektronischen Rechnungsstellung über das Peppol-Netzwerk, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die verspätete, fehlerhafte oder unterlassene Nutzung des Peppol-Netzwerks, führt vollständig und ausschließlich zur Haftung des Kunden. Dies umfasst unter anderem Fälle von nicht erhaltenen, verspäteten oder ungültigen Rechnungen. In solchen Fällen behält sich Induplates das Recht vor, die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen unverzüglich auszusetzen oder den Vertrag (ohne vorherige Inverzugsetzung) aufzulösen sowie Schadensersatz zu verlangen.
5.5 Jede Rechnung, deren Betrag am Fälligkeitstag nicht oder nicht vollständig beglichen wurde, wird von Rechts wegen um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 50,00 EUR, erhöht, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Darüber hinaus sind von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu zahlen, ohne dass hierfür eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist. Jeder angefangene Monat gilt dabei als voller Monat. Teilzahlungen werden zunächst zur Deckung von Kosten, Zinsen und Schadensersatz verwendet und erst danach auf die Hauptsumme angerechnet.
5.6 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen werden alle ausstehenden Rechnungen und/oder Verbindlichkeiten sofort fällig, und Induplates ist berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention weitere Lieferungen und/oder Leistungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet ihres Anspruchs auf vollständigen Schadensersatz. Induplates behält sich darüber hinaus ausdrücklich das Recht vor, außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
5.7 Induplates behält sich stets das Recht vor, sowohl vor als auch nach Vertragsabschluss eine Zahlungssicherheit zu verlangen, wobei die Vertragserfüllung durch Induplates ausgesetzt wird, bis diese Sicherheit geleistet und/oder die Vorauszahlung bei Induplates eingegangen ist. Wird die Vorauszahlung verweigert, ist Induplates berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, und der Kunde haftet für den daraus entstehenden Schaden.
6. Mängel – Beschwerden
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die gekauften Waren bei der Lieferung unverzüglich entgegenzunehmen und zu prüfen, ob die Qualität und/oder Menge der gelieferten Waren den Vereinbarungen entspricht. Die Waren gelten zum Zeitpunkt der Lieferung als angenommen.
6.2 Etwaige sichtbare Mängel an den gelieferten Waren müssen unter Androhung des Verfalls unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach der Lieferung, schriftlich bei Induplates gemeldet werden. Ungeachtet etwaiger Vorbehalte des Kunden bei der Annahme ist der in einwandfreiem Zustand und bestellungsgemäß gelieferte Teil der Bestellung zum vereinbarten Preis und gemäß den bei der Bestellung vereinbarten Zahlungsmodalitäten zu bezahlen.
6.3 Beschwerden wegen sichtbarer Mängel sind nur gültig und werden nur geprüft, sofern die verkauften Waren noch nicht in Gebrauch genommen oder weiterverkauft wurden.
6.4 Versteckte Mängel müssen unter Androhung des Rechtsverlusts innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden.
6.5 Geringfügige Abweichungen (ca. 2 %) bei Modellen, Farben, Maßen oder der Verarbeitung können nicht als Grund für eine vollständige oder teilweise Aufhebung des Vertrags herangezogen werden; ebenso wenig können sie als Grund für eine Beschwerde oder Schadenersatzansprüche gelten.
6.6 Sollten Mängel auftreten und diese rechtzeitig gemeldet werden, behält sich Induplates stets das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Mängel zu beheben, das Produkt zu ersetzen oder den Preis ganz oder teilweise zurückzuerstatten.
7. Haftung
7.1 Induplates haftet, außer im Falle von Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, finanzielle Verluste, Personalkosten, Einkommensverluste, Schäden gegenüber Dritten oder sonstige wirtschaftliche Verluste.
7.2 Induplates haftet nicht für Schäden, die sich aus Unrichtigkeiten in von ihr erteilten Ratschlägen, Informationen oder Angaben ergeben, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen.
7.3 Sollte Induplates aus welchem Grund auch immer haftbar gemacht werden, beschränkt sich ihre Haftung auf den niedrigeren der folgenden Beträge: (i) den vom Kunden für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen gezahlten Preis und (ii) den Betrag, der im Rahmen der geltenden Haftpflichtversicherung von Induplates tatsächlich ausgezahlt wird.
8. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der bestellten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises, gegebenenfalls zuzüglich Kosten, Zinsen und etwaiger Schadensersatzansprüche, über. Der Kunde verwahrt die Waren von Induplates und verpflichtet sich, diese sorgfältig zu verwahren. Die Waren werden als Eigentum von Induplates gekennzeichnet. Werden die Waren dennoch weiterverkauft, so geht die Forderung des Kunden gegenüber seinem Kunden ebenfalls auf Induplates über, unbeschadet der eigenen Verpflichtung des Kunden gegenüber Induplates. Dennoch werden dem Kunden keinerlei Werkzeuge, Ausrüstung, Formen oder technische Daten, auch wenn diese in Rechnung gestellt wurden, überlassen. Induplates behält sich das Eigentum daran vor und sorgt für deren Instandhaltung.
9. Auflösung
9.1 Induplates ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne gerichtliche Intervention, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Zahlung einer Entschädigung in den folgenden Fällen aufzulösen:
9.1.1 Wenn der Kunde trotz schriftlicher Inverzugsetzung unter Einhaltung einer Frist von mindestens sieben (7) Kalendertagen mit der (rechtzeitigen und ordnungsgemäßen) Erfüllung einer oder mehrerer sich aus dem Vertrag ergebender Verpflichtungen in Verzug bleibt;
9.1.2 Bei Zahlungseinstellung/Nichtzahlung zum festgelegten Fälligkeitstermin, Auflösung, Liquidation, gerichtlicher Sanierung, Zahlungsunfähigkeit oder (Beantragung eines) Insolvenzverfahrens des Kunden;
9.1.3 Bei Liquidation oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Kunden;
9.1.4 Wenn sich die Rechtslage oder die Kontrolle über den Kunden ändert;
9.1.5 Wenn (ein Teil) des Vermögens des Kunden gepfändet wird;
9.1.6 Wenn der Kunde sich weigert, eine Vorauszahlung zu leisten oder andere von Induplates geforderte Sicherheiten zu stellen.
9.2 Die Auflösung gilt für alle noch nicht erbrachten Lieferungen oder einen Teil davon sowie für etwaige spätere Lieferungen und führt darüber hinaus zur sofortigen Aussetzung jeder neuen Lieferung sowie zur sofortigen und von Rechts wegen fälligen Forderung jeder anderen Lieferung/noch nicht fälligen Rechnung, ohne dass hierfür eine gesonderte Inverzugsetzung erforderlich ist. Jede vom Kunden geleistete Vorauszahlung wird vorrangig zur Begleichung des noch ausstehenden Teils der Forderung verwendet.
10. Höhere Gewalt
Im Falle einer Vertragsverletzung, die keiner Partei zuzurechnen ist, muss die davon betroffene Partei die andere Partei innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem betreffenden Ereignis darüber informieren und dabei angeben, ob diese Vertragsverletzung endgültig oder vorübergehend ist. Als nicht zurechenbar gilt: jedes Ereignis, auf das eine Partei vernünftigerweise keinen Einfluss hat, wie beispielsweise (aber nicht beschränkt auf) Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Sabotage, Lieferprobleme und/oder -engpässe, Verzögerungen oder Unterbrechungen im Transportwesen, Feuer, Kriegshandlungen oder Terror, Vorschriften, Empfehlungen oder Richtlinien einer Behörde oder Verwaltung, Wetterbedingungen, technische Ausfälle usw. 10.1 Im Falle einer endgültigen Nichterfüllung wird der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst, ohne dass Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Alle bis zur Mitteilung der nicht zurechenbaren Nichterfüllung erbrachten Leistungen werden jedoch sofort fällig. Bei teilbaren Verpflichtungen wird der Vertrag nur in dem Teil aufgelöst, auf den sich die nicht zurechenbare Nichterfüllung bezieht. 10.2Im Falle einer vorübergehenden Nichterfüllung muss die Partei, die zur Leistung nicht in der Lage ist, mitteilen, wie lange die Nichterfüllung voraussichtlich andauern wird und der Vertrag ausgesetzt bleibt. Dauert diese Aussetzung länger als 3 Monate, kann jede Partei den Vertrag auflösen, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht. Bei teilbaren Verpflichtungen wird der Vertrag nur für den Teil ausgesetzt, auf den sich die nicht zurechenbare Nichterfüllung bezieht.
11. Rechte an geistigem Eigentum
Beim Verkauf von Druckerzeugnissen und Dokumenten für kommerzielle Zwecke behält sich Induplates alle Rechte an dem Konzept, der Idee, dem elektronischen Bildmaterial, der Ausführung, den Druckfilmen, Abbildungen, Zeichnungen, Kreationen sowie allen anderen urheberrechtlich geschützten Werken und den damit zusammenhängenden Informationen vor. Dies gilt auch dann, wenn hierfür Kosten in Rechnung gestellt wurden oder wenn später noch Verbesserungen vorgenommen wurden. Alle geistigen Eigentumsrechte liegen bei Induplates, und der Kunde darf einen entsprechenden Hinweis auf den Produkten nicht entfernen. Der Kunde darf die im vorstehenden Absatz genannten Gegenstände ohne schriftliche Zustimmung von Induplates weder kopieren noch verwenden.
12. Verarbeitung personenbezogener Daten
Es ist möglich, dass Induplates im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet. Dabei handelt es sich insbesondere um persönliche Informationen (Name, Adresse, Telefonnummer usw.), Kontaktdaten (Koordinaten, E-Mail-Adresse) und finanzielle Informationen (Kontonummer, Zahlungsart usw.). Induplates verarbeitet diese personenbezogenen Daten nur insoweit und in dem Umfang, wie dies für die Erfüllung des Vertrags und zur Einhaltung etwaiger gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist; anschließend löscht Induplates diese personenbezogenen Daten. Induplates verarbeitet diese personenbezogenen Daten während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Vertragsende, unbeschadet relevanter und geltender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Induplates bietet ausreichende Garantien hinsichtlich der Anwendung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, damit die Verarbeitung personenbezogener Daten den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Induplates gewährleistet die Sicherheit und Vertraulichkeit dieser personenbezogenen Daten. Induplates wird diese personenbezogenen Daten nicht an Dritte, ein Drittland oder eine internationale Organisation weitergeben, es sei denn, dies ist aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich. Soweit Induplates für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einen Auftragsverarbeiter einsetzt, unterliegt dieser Auftragsverarbeiter denselben Verpflichtungen, wie sie in dieser Bestimmung beschrieben sind. Der Kunde hat in Bezug auf die personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch oder Einwand unter den in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Bedingungen und Modalitäten.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1 Die Tatsache, dass Induplates zu irgendeinem Zeitpunkt von einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht auf eine spätere Inanspruchnahme dieser Bestimmung ausgelegt werden.
13.2 Der Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten können vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Induplates nicht übertragen werden.
13.3 Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Teils einer Bestimmung hat nicht die Nichtigkeit oder Ungültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
13.4 Abweichungen und Änderungen des Vertrags sind nur gültig und verbindlich, wenn sie von allen Parteien schriftlich akzeptiert wurden.
13.5 Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in einer anderen Sprache als Niederländisch verfasst, ist bei Abweichungen der niederländische Text maßgebend.
14. Anwendbares Recht – Zuständiges Gericht
14.1 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeden Vertrag zwischen Induplates und dem Kunden findet ausschließlich belgisches Recht Anwendung. Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens und der Vorschriften des internationalen Privatrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2 Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Erfüllung, der Gültigkeit, der Auslegung oder der Beendigung des Vertrags ist ausschließlich das Handelsgericht Antwerpen, Abteilung Hasselt, zuständig.
België
France
Italia
United Kingdom
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